Traumjob Kirchenmusik: Zehn Kandidatinnen und Kandidaten bestehen die Aufnahmeprüfung für den C-Kurs 2024
in den Kirchenkreisen Herford, Minden, Lübbecke und Vlotho
Kirchenmusik wirkt: Eine repräsentative Studie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat belegt, dass aktive Mitarbeit in Chören, Posaunenchören und Orchestern ein Ausgleich vom hektischen Alltag sein kann, das Gemeinschaftsgefühl stärkt und einfach Freude macht. Aber was motiviert junge Menschen, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich im anspruchsvollen C-Kurs zu Kirchenmusikerinnen und -musikern im Nebenamt ausbilden zu lassen?
Am 10. Februar waren Kandidatinnen und Kandidaten aus den vier Kirchenkreisen Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho nach Bad Oeynhausen gekommen, um die Aufnahmeprüfung für den neuen C-Kurs abzulegen. Mit dem C-Kurs qualifizieren sie sich für Aufgaben im Nebenamt und werden so zum Bindeglied zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern.
Das Team hinter dem C-Kurs: Kreiskantoren József Opicz, Nils Fricke, Heinz-Hermann Grube, Leon Sowa und Kantorin Līga Auguste
Neue Impulse für Theologie und Kirchenmusik
Professor Jochen Arnold wird neuer Landeskirchenrat in Westfalen
Zum neuen Theologischen Dezernenten und Landeskirchenrat im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat die Kirchenleitung der EKvW den Direktor des Hildesheimer Michaelisklosters Jochen Arnold berufen. Der habilitierte Theologe und A-Kirchenmusiker wird künftig das Dezernat ‚Kirchliches Leben‘ im westfälischen Landeskirchenamt verantworten. Es umfasst die Themenfelder Theologie, Gottesdienst und Kirchenmusik sowie Seelsorge und Beratung; auch die Aus- und Fortbildung von Küster*innen und Prädikant*innen zählt zu den Aufgaben des Dezernats.
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Ansprechpersonen vor Ort
Kreiskantorate in der EKvW
Die einzelnen Kirchengemeinden sind in Westfalen zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Kirchenkreise unterstützen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern deren Zusammenarbeit.
Mit allen kirchenmusikalischen Belangen sind in den Kirchenkreisen die Kreiskantorinnen und Kreiskantoren betraut. Das Kirchenmusikgesetz gibt Auskunft über die zentralen Arbeitsfelder im Kreiskantorat:
- Mitwirkung an der Konzeption der Kirchenmusik im Kirchenkreis und die Förderung der Zusammenarbeit der verschiedenen Zweige der Kirchenmusik,
- Beteiligung bei Struktur- und Anstellungsfragen,
- Begleitung und fachliche Beratung der Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker einschließlich der Konventsarbeit,
- Verantwortung für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker,
- Beratung der Pfarrerinnen oder Pfarrer, Presbyterien, Superintendentinnen oder Superintendenten, Kreissynodalvorstände und Kreissynoden in kirchenmusikalischen Fragen,
- Mitverantwortung für kirchenmusikalische Veranstaltungen des Kirchenkreises einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit,
- Teilnahme an kreiskirchlichen Visitationen und die Umsetzung von Anregungen der Landeskirchenmusikdirektorin oder des Landeskirchenmusikdirektors.
Die Kirchenkreise und Gestaltungsräume der Evangelischen Kirche von Westfalen.
In welchem Kirchenkreis liegt meine Gemeinde?
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