"Die Kirchenmusik hat den Auftrag, bei der Verkündigung des Evangeliums, beim Gotteslob und beim gemeinsamen Gebet in Bitte, Klage und Dank mitzuwirken. Sie ist ein wesentliches Element des Lebens der Kirche und ihrer Gemeinden. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen diesen Auftrag wahr, indem sie musikalische Gaben und Kräfte in den Gemeinden wecken und fördern sowie in Gottesdiensten, kirchenmusikalischen und anderen Veranstaltungen alte und neue geistliche Musik zum Klingen bringen. Zur Wahrnehmung dieses Auftrags werden geeignete Frauen und Männer, die durch Ausbildung darauf vorbereitet sind, beruflich oder ehrenamtlich in den kirchenmusikalischen Dienst berufen." (Kirchenmusikgesetz, Präambel).

Ausbildung C und D

Die Basis der kirchenmusikalischen Arbeit wird in den Kirchengemeinden vor Ort im Rahmen der C-Stellen geleistet. Voraussetzung für eine Anstellung und den Dienst auf einer C-Kirchenmusikstelle ist der erfolgreiche Abschluss einer berufsbegleitenden, in der Regel zweijährigen seminaristischen Ausbildung. Die C-Prüfung kann grundsätzlich in den Fachbereichen Orgel, Chorleitung (Klassik), Chorleitung (Popularmusik), Kinderchorleitung, Posaunenchorleitung und Klavier/Gitarre (Popularmusik) abgelegt werden. Während die Ausbildung in den Fachbereichen Orgel, Chorleitung (Klassik), Kinderchorleitung und Posaunenchorleitung meist auf Kirchenkreisebene oder im Verbund benachbarter Kirchenkreise (derzeit in den Kirchenkreisen Minden/Lübbecke/Herford/Vlotho, Siegen, Bielefeld/Halle/Gütersloh, Hamm/Tecklenburg/Münster) angeboten wird, handelt es sich bei der Ausbildung in den Fachbereichen Chorleitung (Popularmusik) und Klavier/Gitarre (Popularmusik) um ein zentrales Kursangebot. Daneben ist die Ausbildung an den kooperierenden Instituten der Bischhöflichen Kirchenmusikschule Essen sowie an der Kirchenmusikakademie der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck möglich.

Daneben besteht die niedrigschwelligere Möglichkeit, die Anstellungsfähigkeit durch das Ablegen der D-Prüfung zu erhalten. Auch die Zulassung zur D-Prüfung setzt eine in der Regel zweijährige Ausbildung vorraus. D-Kurse in den Fachbereichen Orgel, Chorleitung (Klassik) und Kinderchorleitung werden in manchen Kirchenkreisen angeboten, der Fachbereich Posaunenchorleitung ist ein Teil des regelmäßigen Seminarangebots des Posaunenwerks Westfalens und die Fachbereiche Klavier/Gitarre (Popularmusik) sowie Chorleitung (Popularmusik) werden in zenztralen Kursen angeboten.

 

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