Einmal läuten, bitte!
„Süßer die Glocken nie klingen . . .“ – damit diese Zeile eines bekannten Weihnachtsliedes Wirklichkeit werden kann, wird mehr benötigt als ein intakter Ein- und Ausschalter.
Glockensachverständige zum Beispiel. Claus Peter aus Hamm und Matthias Overbeck aus Bönen kennen sich bestens mit Glocken aus. Sie beraten Kirchengemeinden rund um die gewichtigen Klangkörper, damit sie möglichst lange zuverlässig ihren Dienst tun können: nämlich die Gemeinde zum Gottesdienst einzuladen.
Der Glockensachverständige in Westfalen richtet sich nach den folgenden Grundlagen für die Tätigkeit der Glocken- und Orgelsachverständigen:
- § 47 und § 48 der Verwaltungsordnung (Vwo)
- die im Jahr 2013 überarbeitete Gebührenordnung für den Dienst der Orgel- und Glockensachverständigen (398).
- Orgel- und Glockenverordnung (OrgGloVo)
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In Schulten Böcken 2
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Münsterkirchplatz 2
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