Neue Website für das Westfälische Kirchenmusik
Bereits seit 2023 wird die Arbeit der bisherigen Kirchenmusikalischen Verbände (ehemals Chorverband und Verband der KirchenmusikerInnen in der EKvW gemeinsam unter dem Dach des Westfälischen Kirchenmusikwerks fortgeführt.
Mittlerweile gibt es ein frisches Logo und eine neue Website.
Weitere Infos unter www.kirchenmusikwerk.de

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Chorverband und Verband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der EKvW streben Fusion an
Nach einem langjährigen Prozess sind die Fusionsbemühungen des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche von Westfalen und des Verbandes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen nun auf der Zielgeraden. Wofür stehen die beiden Verbände eigentlich?
Der “Chorverband in der Ev. Kirche von Westfalen” (ChorVerb.) wurde 1895 mit dem Ziel gegründet, das Singen in den Gemeinden zu stärken uns zu fördern. Ihm gehören zurzeit etwa 200 Chöre mit 6.500 Sängerinnen und Sängern an. Er bietet von Fortbildungsveranstaltungen an, gibt gelegentlich preiswerte Chorliteratur heraus und informiert über neue Chorliteratur sowie über kirchenmusikalischen Veranstaltungen in Westfalen.
Der “Landesverband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen” (KiMuVerb.) ist aus dem 1899 gegründeten “Evangelischen Organistenverein für Rheinland und Westfalen” hervorgegangen. Die Aufgaben des Verbands sind die Fortbildung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, mit der er seitens der Kirchenleitung der EKvW 1973 betraut wurde. Außerdem versteht er sich als berufsständische Vertretung und ist als solche auch Mitglied im “Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe" (VkM RWL). Er führt die Jahrestagung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen, Studienreisen etc. Durch und bietet einen Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten.
Beide derzeitigen Verbände haben derzeit die juristische Form nichteingetragener Vereine. Sie sind jeweils in die Entscheidungsorgane “Mitgliederversammlung”, “Verbandsrat”, “Vorstand” und “Landesvorsitzende(r)” gegliedert. Zur näheren Information sind die Satzungen beigefügt.
Seit einigen Jahren schon gibt es eine intensive Zusammenarbeit, die insbesondere Doppelungen im Bereich des Fortbildungsangebots vermeidet. In diesem Zuge wird nun die Vereinigung beider Verbände im “Westfälischen Kirchenmusik Werk” (WeKiMuW) als nichtselbstständiger Einrichtung der Evangelischen Kirche von Westfalen angestrebt. Dadurch werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
- Verschlankung der Strukturen: Reduktion auf einen gemeinsamen Vorstand, eine Mitgliederversammlung und den Berufsvertretungsausschuss.
- Vermeidung der Umsatzsteuerpflicht für die Mittel, die der “Landesverband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen” zur Durchführung der Fortbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern erhält.
- Ausdruck über die Verortung in der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Zuletzt gelang es, einen Satzungsentwurf für das Westfälische Kirchenmusikwerk zu verfassen, der sowohl den beiden derzeitigen Verbänden, als auch dem VkM RWL gerecht wird und der bereits von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen gutgeheißen wurde. Auch die Mitgliederversammlung des Chorverbandes hat ihre Zustimmung zur Überleitung in das Westfälische Kirchenmusik beschlossen und es ist zu erwarten, dass die Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Evangelischen Kirche von Westfalen sich ebenfalls anschließt.
Damit könnte das Westfälische Kirchenmusikwerk am 01. Januar 2023 seine Arbeit aufnehmen und könnten sich mit ganzer Kraft der Kirchenmusikfortbildung in Westfalen widmen.